FAQ

10 Fragen · Stand 2026

Häufige Fragen

FAQ zum AVGS: kurze Antworten auf das, was am häufigsten gefragt wird. Was offen bleibt, klären wir im Gespräch.

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0 €Eigenanteil bei bewilligtem AVGS
1:1Einzelbegleitung statt Gruppenkurs
4Sprachen: Deutsch, Arabisch, Ukrainisch, Türkisch
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Antworten

FAQ: AVGS, Ablauf und Rahmen

Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit nach § 45 SGB III. Mit ihm können bestimmte Beratungs- und Coachingangebote kostenfrei genutzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Geht es auch ohne AVGS?
Ja. Eine Teilnahme ist auch ohne Gutschein möglich. Liegt ein AVGS vor oder kann er beantragt werden, ist eine Förderung durch Jobcenter oder Agentur für Arbeit möglich.
Unterstützen Sie bei der Beantragung?
Ja. Wir informieren unverbindlich darüber, ob eine Förderung möglich ist und welche Schritte nötig sind. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die zuständige Stelle.
Wo findet die Beratung statt?
In der Regel persönlich vor Ort in Bielefeld, Ritterstraße 33. Nach Vereinbarung sind auch Online-Termine möglich.
Wie lange dauert das Coaching?
Die Dauer richtet sich nach Ihrer Situation und dem Ziel. Umfang und Zeitraum werden zu Beginn gemeinsam abgestimmt.
Einzel- oder Gruppenmaßnahme?
Unsere Angebote laufen in der Regel als Einzelmaßnahme, damit die Begleitung individuell und bedarfsorientiert bleibt.
Helfen Sie bei Lebenslauf und Anschreiben?
Ja. Wir unterstützen bei Erstellung und Optimierung. Ziel ist, dass Sie Ihre Unterlagen danach eigenständig weiterentwickeln können.
Beraten Sie auch zur Gründung?
Ja, vorbereitend: Geschäftsidee klären, persönliche Voraussetzungen einschätzen, Businessplan strukturieren. Das ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Sind Ihre Räume barrierefrei?
Ja. Der Zugang ist barrierefrei, ein Aufzug ist vorhanden.
Was erfährt das Jobcenter über unsere Gespräche?
Der zuweisenden Stelle bestätigen wir, dass Sie teilnehmen, und melden Anwesenheit und Abschluss der Maßnahme. Dazu sind wir als zugelassener Träger verpflichtet; je nach Vereinbarung gehören Rückmeldungen an die zuweisende Stelle dazu. Was Sie uns darüber hinaus im Gespräch anvertrauen, bleibt bei uns. Und wenn Sie wissen möchten, was über Sie berichtet wird: Fragen Sie uns. Sie haben ein Recht darauf, es zu erfahren.
Wie lange ist mein AVGS gültig?
Auf dem Gutschein steht, bis wann er eingelöst sein muss. Üblich sind drei Monate ab Ausstellung. Läuft die Frist ab, verfällt der Gutschein; ein neuer kann beantragt werden. Melden Sie sich deshalb lieber früh, dann planen wir den Start gemeinsam innerhalb der Frist.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufig hilft es außerdem, den Bedarf beim nächsten Gespräch konkreter zu begründen: Was fehlt Ihnen genau, und was soll das Coaching bewirken? Genau dabei unterstützen wir Sie – auch dann, wenn Sie noch keinen Gutschein haben. Und falls es beim Nein bleibt: Eine Teilnahme ist auch als Selbstzahler möglich.
Was passiert, wenn es zwischen uns nicht passt?
Sagen Sie es offen. Meist lässt sich das Vorgehen anpassen, manchmal auch die Ansprechperson. Wenn Sie die Maßnahme beenden möchten, ist das jederzeit möglich. Der zuweisenden Stelle melden wir, dass die Maßnahme beendet wurde. Welche Angaben dabei verlangt sind, hängt von der Vereinbarung mit Ihrem Kostenträger ab – wir sagen Ihnen vorher, was wir weitergeben.
Werden Fahrtkosten oder Kinderbetreuung übernommen?
Möglich ist es: Neben der Maßnahme können Fahrt- und Betreuungskosten übernommen werden. Ein Anspruch besteht aber nicht – es ist eine Ermessensleistung, und der Antrag gehört vor den Start gestellt, nicht hinterher. Entschieden wird bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, nicht bei uns. Fragen Sie ausdrücklich danach, von allein wird es selten angeboten. Die Bescheinigungen, die Sie dafür brauchen, stellen wir Ihnen aus.
Muss ich zu jedem Termin erscheinen?
Ja, vereinbarte Termine sind verbindlich, und die Teilnahme wird dokumentiert. Wenn Sie krank sind oder etwas dazwischenkommt, sagen Sie einfach ab – wir finden einen neuen Termin. Nur unentschuldigtes Fehlen müssen wir der zuweisenden Stelle melden.
Was passiert nach dem letzten Termin?
Der Kontakt endet nicht mit der letzten Sitzung. Wenn Sie kurz danach eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen, ein Angebot einschätzen möchten oder in den ersten Wochen im neuen Job ins Straucheln geraten: Melden Sie sich. Wir begleiten bis über den Arbeitsbeginn hinaus.
Wie erreiche ich Sie?
Telefonisch unter 0521 32735096, per E-Mail an info@standwert.de oder über das Kontaktformular. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Grundlagen

Was ist AVGS?

FAQ zum AVGS: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein als Gutschein dargestellt

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er ist in § 45 SGB III geregelt. Mit ihm bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Maßnahme bei einem zugelassenen Träger – zum Beispiel ein Coaching bei uns. Für Sie ist die Maßnahme dann kostenfrei. Mehr im FAQ, in den Leistungen und Maßnahmen und unter AVGS beantragen.

AVGS – was ist das im Alltag?

Ein Blatt Papier mit einem Betrag, einer Laufzeit und einem Ziel. Sie suchen sich einen zugelassenen Anbieter, geben den Gutschein dort ab, und die Stunden werden direkt mit der Behörde abgerechnet. Sie zahlen nichts und gehen kein Risiko ein.

Erster Schritt

Frage nicht im FAQ dabei?

Schreiben Sie sie uns. Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Erstgespräch vereinbaren Anrufen: 0521 32735096