AVGS beantragen in Bielefeld

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§ 45 SGB III · Jobcenter · Agentur für Arbeit

AVGS beantragen in Bielefeld

AVGS beantragen in Bielefeld: Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein stellt nicht ein Anbieter aus, sondern Ihre zuständige Stelle. Hier steht, wer dafür zuständig ist, was Sie sagen sollten und wie es danach weitergeht.

Anspruch prüfen Auf das Gespräch vorbereiten
AVGS beantragen: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein als Gutschein dargestellt

Zuständigkeit

Wer den Gutschein ausstellt

Wer den AVGS beantragen möchte, fragt bei der zuständigen Stelle – mehr zu unseren Leistungen und Maßnahmen und zum AVGS Coaching in Bielefeld. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen. Ein Anbieter wie Standwert kann den Gutschein nicht ausstellen und nicht bewilligen.

Fall 1

Agentur für Arbeit

Zuständig für alle, die einen AVGS beantragen und Arbeitslosengeld I beziehen oder arbeitsuchend gemeldet sind, ohne im Bürgergeld zu sein. Ansprechperson ist Ihre Arbeitsvermittlung.

Agentur für Arbeit Bielefeld
Werner-Bock-Straße 8, 33602 Bielefeld
Telefon 0800 4555500 (gebührenfrei)

Fall 2

Jobcenter Arbeitplus Bielefeld

Zuständig, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Ansprechperson ist Ihre persönliche Fallmanagerin oder Ihr Fallmanager.

Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Herforder Straße 67, 33602 Bielefeld
Telefon 0521 55617-0

Angaben nach den Seiten der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld, Stand September 2026. Ohne Gewähr – prüfen Sie Adresse und Telefonnummer vor Ihrem Termin auf arbeitsagentur.de beziehungsweise jobcenter-arbeitplus-bielefeld.de.

Voraussetzungen

Wann ein AVGS in Frage kommt

Entscheidend ist nicht eine Diagnose, sondern ein nachvollziehbarer Unterstützungsbedarf. Zwei Punkte schauen sich beide Stellen zuerst an.

Punkt 1

Ihr Status

Sie sind arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Auch eine erhaltene Kündigung zählt, ebenso eine laufende Kündigungsfrist.

Punkt 2

Ihr Bedarf

Es gibt eine Hürde, die Sie ohne Begleitung nicht aus dem Weg räumen: unklares Ziel, viele Absagen, eine lange Lücke im Lebenslauf, ein nötiger Branchenwechsel.

Ablauf

AVGS beantragen in vier Schritten

Der Weg ist bei beiden Stellen gleich. Zwischen Antrag und Bewilligung liegen je nach Auslastung wenige Tage bis einige Wochen.

Schritt 1

Termin vereinbaren

Rufen Sie Ihre Ansprechperson an oder schreiben Sie über das Postfach. Sagen Sie klar, dass es um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III geht.

Schritt 2

Bedarf schildern

Beschreiben Sie konkret, woran es hängt und was das Coaching leisten soll. Je genauer die Begründung, desto einfacher die Entscheidung.

Schritt 3

Gutschein erhalten

Der Gutschein nennt Ziel, Dauer und Betrag. Sie wählen den zugelassenen Träger selbst aus.

Schritt 4

Einlösen

Sie geben den Gutschein bei uns ab, wir übernehmen die Formalitäten mit der ausstellenden Stelle. Für Sie entstehen keine Kosten.

Vorbereitung

Was Sie im Gespräch sagen sollten

Viele Anträge scheitern nicht am fehlenden Anspruch, sondern daran, dass der Bedarf vage bleibt. Diese vier Punkte helfen.

  • Benennen Sie Ihr berufliches Ziel so genau, wie Sie es heute können – auch „ich weiß es noch nicht genau“ ist eine Aussage, aus der sich ein Bedarf ableiten lässt.
  • Sagen Sie, was Sie bereits selbst versucht haben und woran es gescheitert ist.
  • Nennen Sie die Hürde beim Namen: fehlende Orientierung, Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräche, lange Pause, Sprache, Vereinbarkeit mit der Familie.
  • Fragen Sie ausdrücklich nach einem AVGS nach § 45 SGB III und nach der Maßnahme „Aktivierung und berufliche Eingliederung“.

Wir bereiten Sie im kostenfreien Erstgespräch auf diesen Termin vor. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft allein Ihre zuständige Stelle.

Fragen

Häufige Fragen zum Antrag

Kann Standwert den AVGS ausstellen?
Nein. Ausstellen und bewilligen darf nur die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Wir sind ein zugelassener Träger und können den Gutschein einlösen, sobald er vorliegt.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gutschein?
Nein. Die Ausgabe liegt im Ermessen der zuständigen Stelle. Ein nachvollziehbar geschilderter Unterstützungsbedarf verbessert Ihre Aussichten deutlich.
Was kostet mich das Coaching?
Bei bewilligtem AVGS nichts. Die Kosten trägt die ausstellende Stelle, abgerechnet wird direkt mit ihr.
Wie lange gilt der Gutschein?
Auf dem Gutschein stehen ein Gültigkeitszeitraum und ein Ziel. Lösen Sie ihn innerhalb dieses Zeitraums ein, sonst verfällt er.
Und wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann klären wir mit Ihnen, woran es lag, und ob ein neuer Anlauf sinnvoll ist. Eine Teilnahme als Selbstzahler ist ebenfalls möglich.

Erster Schritt

Unsicher, ob es bei Ihnen passt?

Prüfen Sie es in zwei Minuten selbst, oder rufen Sie an. Wir ordnen Ihre Situation kostenfrei ein – auch dann, wenn am Ende kein Gutschein herauskommt.

AVGS-Check starten Anrufen: 0521 32735096